Beistes Beispiel ein Journalist der NZZ schrieb einen kritischen Artikel ,ob die Massnahmenkritiker nicht doch recht hätten, und die Zusammenarbeit wurde sofort beendet.
Der besagte ArtikeL:
https://www.nzz.ch/meinung/kollabierte-kommunikation-was-wenn-am-ende-die-covidioten-recht-haben-ld.1574096?fbclid=IwAR07MeQbAQeFdyFrDVFtKAWZPqfQ51S9hv5LYsibyJZTHQw0xiJgmL1ODVY
Wir alle sind nicht davor gefeit, durch verkürzte Informationen halben Wahrheiten aufzusitzen.
Hier ebenso.
Dieser "Journalist der NZZ" versteht sich selber als "Jurist und Publizist" und ist eher ein Autor als ein Journalist. Er ist stellvertretender Chefredaktor beim "Schweizer Monat", eine Traditionspublikation, die sich vornehmlich mit Autoren der Gegenwart auseinandersetzt und diese zum Nachdenken aufruft über Gott und die Welt, vor allem den aktuellen Zeitgeist, also auch Politik nachzudenken
Dieser "Journalist der NZZ", wir reden von Milosz Matuschek, hatte in lockerer Folge sozusagen als Gastkommentator in der NZZ Kolumnen und andere als "Meinung" gekennzeichnete Beiträge geschrieben. Und hatte seit 2014 zumeist knapp alle zwei Wochen in der NZZ einen Kommentar beigesteuert.
"Meinung" meint, dass der darin publizierte Inhalt nicht den Auffassungen der Redaktion entsprechen muss. Freileich kann diese aber unliebigen Kommentatoren den Vertrag kündigen. Andererseits ist es auch gerne ein Aushängeschild von Redaktionen, konträre Meinungen zuzulassen.
Es war bei weitem nicht das erste Mal, dass Matuschek in der NZZ einen kontroversen Kommentar veröffentlichte.
Dieser Kommentar ist auch heute, über 3 Monate nach dem Kommentar, bei der NZZ frei abrufbar, obwohl leider auch die NZZ (verständlicherweise) vieles hinter einer Bezahlschranke versteckt.
Die NZZ hat das Vertragsverhältnis mit Matuschek nicht beendet wegen der darin geäusserten Meinung (oh, sie hat aber einen Satz abgeändert, der strikt falsch gewesen ist, denn auch Kommentare sollten Meinungen nicht als irreführedende Tatsachen darstellen), sondern der Grund war ein juristischer.
Je nach dem, was alles in solchen Verträgen drinsteht, geht nämlich zumeist das veröffentlichte Werk (in diesem Fall: ein Kommentar) auf das Medium über, in dessen Rahmen publiziert wird. Diese Rechteabtretung wird entsprechend mit dem Honorar abgegolten. Wer das anders will, muss den Vertrag umformulieren oder nicht eingehen.
Matuschek hatte sein Werk auf weiteren Medien veröffentlicht - ganz unabhängig welchen - und er wollte nicht, dass urheber- bzw. verbreitungsrechtskonform die Mehrfachverwertung des bereits honorierten Werkes auf anderen Medien widerrufen wird. Das war der Auslöser.
Er wurde nicht "rausgeschmissen" und nicht "sofort" wegen seiner kontroversen Meinung - nein, dazu war er ja zuständig -, sondern wegen einer Mehrfachverwertung, die sein unterschriebener Vertrag in dieser Form aber nicht vorsah.
Diese Wahrheit liest sich ein wenig anders als von Lars und doppelrock dargestellt. Wenn es auch mehr Mühe macht, das zu verstehen. Manche Wahrheiten sind eben nicht einfach nur schwarz oder weiß. Das Leben ist halt mal komplex. Die Zeit danach wird einfacher...